easyBus >> geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen:

Das folgende Dokument ist eine Übersetzung der englischen Beförderungsbedingungen und wird als Hilfe für Deutsch sprechende Kunden angeboten. Im Falle etwaiger Unstimmigkeiten gilt jedoch das englische Dokument und hat Vorrang gegenüber dieser.

Allgemeine BeförderungsbedingungenGültig ab 13. Juli 2004 (aktualisiert am 22. August 2007)
Hierbei handelt es sich um die Beförderungsbedingungen gemäß denen easyBus Limited (easyBus) die Beförderung von Personen und deren Wert- und Sachgegenstände übernimmt. Diese Bedingungen gelten für jeden Reservierungsvertrag zur Beförderung mit einem easyBus-Service.

Jeder Fahrgast, der mit einem easyBus-Service reist, hat sich mit diesen Beförderungsbedingungen einverstanden erklärt.

Klausel 1:
In den Beförderungsbedingungen haben die nachstehenden Worte die folgende Bedeutung:

Definitionen

Zusätzliches Gepäck sind Gepäckstücke, die zusätzlich zum erlaubten Reisegepäck, das auf einer easyBus-Strecke mitgeführt wird. Zusätzliches Gepäck (bis zu zwei Gepäckstücke mit den maximalen Ausmaßen von (Höhe + Breite + Länge) 145 cm und einem Gesamtgewicht von maximal 60 kg ist auf einem Sitzplatz zu verstauen, und zwar auf einem Sitzplatz, den Sie zusätzlich für sich selbst reserviert haben. Die Reservierung und Bezahlung muss im Voraus erfolgen.

Reservierung ist Ihre Reservierung für die Busfahrt mit einem easyBus-Service, für den Sie eine Reservierung vorgenommen haben und die Fahrkarte und Reservierungsgebühr (sofern zutreffend) bezahlt haben.

Reservierungsbestätigung ist der Ausdruck des im Internet erstellten Dokuments oder der von uns oder in unserem Namen gesandten E-Mail-Nachricht an die Person, die die Reservierung vornimmt. Die Reservierungsbestätigung legt unsere Beförderungsvereinbarung fest bzw. arrangiert die Beförderung einer Person, einschließlich der Dienstleistungen, mit denen die Busreise reserviert und die Fahrkarte bezahlt wird.

Reservierungsbestätigungsnummer ist die Referenznummer, die jedem Fahrgast bei der Reservierung zugeteilt wird. Hiermit wird jede einzelne Reservierung identifiziert.
Reservierungsgebühr ist ein von Ihnen zahlbarer Betrag, der die angemessenen Verwaltungskosten von easyBus in Verbindung mit der Reservierung deckt. Jede Reservierung unterliegt einer Reservierungsgebühr. Es fällt lediglich eine Reservierungsgebühr pro Reservierung und ungeachtet der Anzahl der Fahrgäste an, für die Sitzplätze reserviert werden.

easyBus ist das in England und Wales eingetragene Unternehmen easyBus Limited. Registrierungsnummer 4671315 und Hauptsitz in 12 York Gate, Regent’s Park, London NW1 4QS, Großbritannien.

easyBus-Service ist eine bevorstehende Busfahrt, die von uns oder in unserem Namen zur Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck bereitgestellt und arrangiert wird. Die Busfahrt erfolgt nach unserem veröffentlichten Fahrplan.

easyBus-Fahrzeug ist ein Minibus, Bus, Reisebus oder ein anderes Straßenfahrzeug oder ein anderes Transportmittel, das von uns oder einem anderen Verkehrsträger für Ihre Busfahrt bereitgestellt wird.

Fahrpreis ist der Preis, der Ihnen von easyBus für jeden reservierten Sitzplatz für eine Busfahrt mit einem easyBus-Service (ohne Reservierungsgebühr) in Bezug auf eine Reservierung über www.easyBus.co.uk berechnet wurde

Gewicht Reisegepäcks bedeutet zwei Gepäckstücke, die Sie in den easyBus ohne Zuzahlung mitnehmen dürfen. Die Gepäckvorschriften für jede Strecke sind auf der betreffenden Seite auf der Website definiert.

Busreise ist die Busreise, zu der Sie in einem easyBus-Fahrzeug berechtigt sind, das in Ihrer Reservierungsbestätigung angegeben wird.

Reisegepäck sind Sach- und Wertgegenstände, die Sie im easyBus mitnehmen, dies umfasst u. a. auch Sach- und Wertgegenstände, die Sie am Körper mitführen.
Bahnhof bedeutet irgendein Bus-, Reisebus-, Eisenbahn-Bahnhof bzw. Flug- oder sonstiger Hafen, an dem der easyBus-Service anhält, wo ein- bzw. ausgestiegen werden kann oder an dem der easyBus-Service durchfährt.

Fahrpreis beim Einstieg ist der Ihnen von easyBus berechnete Fahrpreis für jeden reservierten Sitzplatz für eine Busfahrt mit einem easyBus-Service, für den keine Reservierung gemacht worden ist und für den keine Reservierungsgebühr anfällt 

Wir und uns bezieht sich auf easyBus Limited, Registriernummer 4671315 und eingetragenem Sitz in 12 York Gate, Regent's Park, London, NW1 4QS, Großbritannien.

Sie/Ihnen ist die Person oder die Personen, die wir vereinbarungsgemäß befördern oder befördern werden. Dabei handelt es sich um die Person oder die Personen, die eine Reservierung vorgenommen hat/haben oder für die eine Reservierung vorgenommen wurde/n. In dieser Vereinbarung beinhaltet der Bezug auf den Singular gleichzeitig auch den Plural bzw. umgekehrt.

Klause 2

2.1 Beförderung

Unsere Vereinbarung zur Beförderung von Ihnen:
Wir vereinbaren, Sie und Ihr Gepäck (zulässiges Gewicht) vorbehaltlich der Beförderungsbedingungen auf der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Busreise zu befördern
.

2.2 Beförderung des Gepäcks

Neben dem zulässigen Gewicht des Reisegepäcks können Sie zusätzliches Gepäck mitnehmen, wenn Sie einen zusätzlichen Sitzplatz reservieren und bezahlen, auf dem das zusätzliche Gepäck transportiert werden muss.

2.3 Beförderung von Kindern und Minderjährigen

Kinder unter 14 Jahren können nicht mitreisen, es sei denn, sie werden von einer verantwortungsbewussten Person von mindestens 16 Jahren begleitet.
Kinder unter drei Jahren können kostenlos mitfahren, sofern Sie von einem Fahrgast begleitet werden, der über 16 Jahre alt ist. Das Kind ist weder zu einem Sitzplatz noch zu Reisegepäck berechtigt. Weitere Kinder unter 3 Jahren müssen den Fahrpreis entrichten.

2.4 Beförderung von Tieren:

Wir können keine Hunde oder anderen Tiere im easyBus-Service mitführen, es sei denn, es handelt sich um Blindenhunde von Personen mit Sehbehindertenausweis bzw. Hörhunde für Hörgeschädigte mit Behindertenausweis.

2.5 Ihre Reservierungsbestätigung:

Ihre Reservierungsbestätigung ist der Nachweis für unsere Beförderungsvereinbarung und Ihre Reiseerlaubnis mit dem easyBus-Service, für den die Busfahrt reserviert worden ist, und Sie haben den Fahrpreis und die Reservierungsgebühr bezahlt. Falls ein Dritter die Reservierung in Ihrem Namen vorgenommen hat, erklären Sie sich damit einverstanden, dass er als Beauftragter gehandelt hat.

2.6 Reservierungsänderung:

Nach erfolgter Reservierung ist eine Änderung nicht möglich. Der Kunde kann die Buchung (siehe Klausel 2.7) stornieren und eine neue Buchung, wenn erforderlich, durchführen

2.7 Stornierung Ihrer Reservierung:

Sie können die Busreservierung nur am Tag vor dem Reiseantritt stornieren. Der Fahrkartenpreis wird dem easyBus-Online-Kundenkonto gutgeschrieben. Mit dem Guthaben-Saldo auf dem easyBus-Online-Kundenkonto können weitere Tickets von easyBus gekauft werden. Das Guthaben verfällt nach 18 Monaten vom Datum der Gutschrift.

Bei der Stornierung Ihrer Reservierung erhalten Sie keine Rückerstattung, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Umstände.
Außergewöhnliche Umstände sind beispielsweise, wenn ein Fahrgast aufgrund eines Todesfalls oder aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten kann. Hierfür ist ein angemessener Nachweis zu erbringen.
Falls wir einer Rückerstattung zustimmen, wird eine Verwaltungsgebühr von GBP5,-- pro Fahrgast berechnet.


Rückerstattungen können nur schriftlich an easyBus, easyBus House, North Circular Road, Park Royal West, London, NW10 7XP.

Klausel 3

3.1 Beförderung durch andere Verkehrsträger:


Falls aus betrieblichen Gründen ein anderer Verkehrsträger den easyBus-Service in unserem Namen übernimmt, ist dieser Verkehrsträger unser Unterauftragnehmer, und es gelten diese Beförderungsbedingungen

3.2 Haftung bei Beförderung durch einen anderen Verkehrsträger:

Unser Haftungsumfang: Soweit wir Ihnen gegenüber aufgrund einer Handlung, Auslassung, Fahrlässigkeit oder eines Verzugs durch einen anderen Verkehrsträger irgendwie haften, dann haften wir Ihnen gegenüber, als wie wenn wir Sie gemäß diesen Beförderungsbedingungen befördert hätten, und dass der Verkehrsträger unser Unterauftragnehmer war.

Anrecht des anderen Verkehrsträgers: Wenn Sie von einem anderen Verkehrsträger ganz oder teilweise auf einer Busreise befördert werden, haben Sie nach diesen Beförderungsbedingungen dieselben Pflichten gegenüber dem anderen Verkehrsträger wie gegenüber uns, und der andere Verkehrsträger hat dieselbe Leistungsberechtigung, dieselben Rechtsmittel bzw. Haftungsbeschränkungen, die Sie uns gegenüber haben, wie in diesen Beförderungsbedingungen schriftlich niedergelegt.

Klausel 4

Pflichten des Fahrgasts

4.1 Überprüfung der Reservierungsdetails vor dem Kauf.

Bei einer Reservierung über das Internet müssen Sie alle Details der Bildschirmmaske „Reservierung vornehmen“ von easyBus.co.uk sorgfältig prüfen. Nach Anklicken der Schaltfläche „jetzt buchen“, wird eine Reservierungsbestätigungsnummer angezeigt.

4.2 Ausdruck der Reservierungsbestätigung für die Busfahrt mitnehmen.

Sie müssen den Ausdruck der Reservierungsbestätigung dem Fahrer beim Einstieg in ein easyBus-Fahrzeug für Ihre Busreise als Nachweis der Reservierung vorlegen. Nur hiermit wird der Eintritt in das Fahrzeug gewährt. Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Reservierungsbestätigung vorzulegen, können Sie die Busreise nicht antreten. Für eine nicht genutzte Busreise wird keine Rückerstattung erteilt, weil die Reservierungsbestätigung nicht vorgelegt wurde.

Falls wir eine betrügerische Benutzung der Reservierungsbestätigung vermuten, behalten wir uns das Recht vor, die Reiseerlaubnis zu entziehen. Entzug der Reiseerlaubnis auf der Grundlage von betrügerischer Benutzung der Reservierungsbestätigung berechtigt zu keiner Rückerstattung.

Bitte heben Sie Ihre Reservierungsbestätigung auf, denn während der Busfahrt können Sie jederzeit gebeten werden, nachzuweisen, dass Sie eine Reiseerlaubnis haben. Wenn Sie Ihre Reservierungsbestätigung nicht vorlegen, behalten wir uns das Recht vor, Sie aus dem easyBus-Fahrzeug zu entfernen oder Ihnen den Fahrpreis beim Einstieg für Ihre Reise zu berechnen.

4.3 An der Einstiegstelle.

Sie sollten sich mindestens 10 Minuten vor der planmäßigen Abfahrtzeit des easyBus-Service an der aus der Reservierungsbestätigung ersichtlichen Einstiegstelle einfinden.

Falls Sie später an der Einstiegshaltestelle als die planmäßige Abfahrtzeit ankommen, haben Sie den easyBus-Service verpasst. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Sitzplatz einem anderen Fahrgast zu geben. Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie einen easyBus-Service aufgrund Ihres verspäteten Ankommens verpassen. Falls Sie einen easyBus-Service verpassen, sind wir nicht verpflichtet, einen easyBus-Service zu verspäten, um auf Sie zu warten oder Ihnen in einem anderen easyBus-Service einen Sitzplatz anzubieten. Wenn Sie den easyBus-Service verpassen, erhalten Sie keine Rückerstattung..

4.4 Weiterreise mit anderen Transportmitteln.

Planen Sie ausreichend Zeit für die Ankunft eines easyBus-Service ein, um Ihre Weiterreise mit anderen Transportmitteln durch andere Verkehrsträger fortzusetzen, mit denen Sie reisen werden. Bei der Weiterreise mit dem Flugzeug empfehlen wir Ihnen unbedingt, mindestens zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug im Flughafen anzukommen. Bitte beachten Sie, dass easyBus weder für Verluste, Schäden, Leistungsansprüche oder Ihnen aufgrund der Verspätung eines easyBus-Service entstandenen Kosten haftet.

4.5 Ein- und Ausstieg an der Haltestelle

Der Ein- bzw. Ausstieg in bzw. aus einem easyBus-Service ist aus dem Fahrplan an der Ein- bzw. Ausstiegshaltestelle ersichtlich.

4.6 Service-Aktualisierungen

Der Betriebsstatus der heutigen easyBus-Services kann unter 0844 745 2053 gehört werden. Bitte beachten Sie, dass es sich dabei um eine nationale Telefonnummer handelt, die zum geltenden nationalen Tarif abgerechnet wird 

4.7 Verstoß gegen die geltenden Bedingungen Ihrer Reservierung

 Falls Sie in wesentlicher Hinsicht gegen die Bedingungen verstoßen, die Ihre Reservierung regeln, können wir Ihre Reservierung stornieren, die Beförderung von Ihnen bzw. die weitere Beförderung ohne jegliche Verpflichtung unsererseits ablehnen, Ihre Fahrkarte und/oder Reservierungsgebühr ohne jedwede Schadensersatzpflicht Ihnen gegenüber zurückzuerstatten

Klausel 5

Pflichten von easyBus

5.1 Unsere Pflicht, Sie zu befördern:

Es ist unsere Pflicht, Sie und Ihr Reisegepäck (innerhalb der Gewichtsbeschränkungen) und Ihr reserviertes, zusätzliches Gepäck (sofern zutreffend) auf der von Ihnen reservierten Busfahrt zu befördern, wie aus Ihrer Reservierungsbestätigung ersichtlich und vorbehaltlich dieser Beförderungsbedingungen.

Wir werden alle angemessenen Schritte ergreifen, um Sie mit einem Mindestmaß an Unbequemlichkeiten und Unannehmlichkeiten zu befördern

5.2 Zeitplan der Services:

Die veröffentlichen Fahrzeiten von jedem easyBus-Service sind lediglich ungefähre Zeitangaben und wir versuchen eine etwaige Unterbrechung Ihrer Busfahrt auf ein Mindestmaß zu beschränken. Falls ein easyBus-Service storniert wird oder uns eine Verspätung von 15 Minuten mitgeteilt wird, sind wir darum bemüht, Ihnen diese Verspätung und einen alternativen Fahrplan so schnell wie möglich mitzuteilen. Wir garantieren nicht, dass wir Sie kontaktieren.

easyBus hafter weder für Verluste, Schäden, Leistungsansprüche oder Ihnen aufgrund der Verspätung eines easyBus-Service entstandenen Kosten 

5.3 Unser Recht, Services zu annullieren:

Wir behalten uns das Recht vor, Fahrzeiten zu ändern, aufzuheben, zu annullieren, zu entfernen oder einen easyBus-Service zu ersetzen bzw. einen easyBus-Service nach seinem Beginn ohne Benachrichtigung vor oder nach Ihrer Reservierung zu beenden.

5.4 Unsere Haftung bei Annullierung oder Aufhebung eines easyBus-Service:

Unsere Haftung beschränkt sich auf die Angaben in diesen Beförderungsbedingungen:

Außer wie in diesen Beförderungsbedingungen vereinbart, haften wir Ihnen gegenüber nicht für etwaige Verluste, Schäden, Schadensersatzansprüche oder aufgrund einer Annullierung oder Aufhebung bzw. Beendigung eines easyBus-Service unsererseits

5.5 Keine Haftung, falls Sie keine Reservierung haben:

Falls wir einen easyBus-Service annullieren bzw. entfernen, und Sie keine Reservierung für ihn vorgenommen haben, übernehmen wir keine Haftung Ihnen gegenüber.

5.6 Annullierung vor der Aufnahme des Service:

Falls wir einen easyBus-Service annullieren oder aufheben, ehe er aufgenommen wurde, und zwar aufgrund von Umständen innerhalb unserer angemessene Kontrolle, und Sie haben eine Reservierung für den betreffenden easyBus-Service vorgenommen, ist unser Haftungsumfang Ihnen gegenüber, abhängig von unserem Angebot

  • Ihnen einen anderen easyBus-Service anzubieten oderIhnen einen anderen easyBus-Service anzubieten oder
  • Ihre Reservierung zu annullieren und Ihnen zu gestatten, einen Schadensersatzanspruch für die volle Betragshöhe der Fahrkarte zu stellen

5.7 Annullierung nach der Aufnahme des Service:

Falls ein easyBus-Service mit dem Sie reisen vor der Ankunft am Zielort aufgrund eines Umstands innerhalb unserer angemessenen Kontrolle eingestellt wird, besteht unsere Haftung Ihnen gegenüber darin, dass wir Ihnen im Rahmen unserer angemessenen Bemühungen eine Alternative anbieten (zum Beispiel mit einem anderen easyBus-Service, einem anderen Verkehrsträger oder per Eisenbahn, Privatwagen oder Taxi), um Sie an Ihren reservierten Zielort zu bringen, vorausgesetzt dass Sie die Weiterreise mit einem Ihnen angebotenen alternativen Transportmittel nicht unangemessen ablehnen.

5.8 Umstände, die unsere angemessene Kontrolle übersteigen

 Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Verspätungen oder Ihre Nichtbeförderung bzw. wegen Vertragsverstoßes, sofern die Verspätung oder die Nichtbeförderung durch Umstände verursacht wurde, die nicht unter unserer angemessenen Kontrolle stehen.

Zu diesen Umständen gehören u. a., ohne Einschränkung 

  • unvorhergesehene Verkehrsstörungen
  • Unfälle, die Verspätungen auf oder in der unmittelbaren Nähe der Busstrecke verursachen
  • widrige Witterungsverhältnisse
  • Streik/Arbeitskampf
  • Terroristische Handlungen bzw. die Androhung einer solchen
  • Straßensperrung
  • Große Ereignisse, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auslösen bzw. zu Straßensperrungen führen.

5.9 Maximale Haftung:

Unsere maximale Haftung Ihnen gegenüber für etwaige Verluste, Schäden oder Schadensersatzansprüche, die Ihnen entstehen bzw. aufgrund unserer Nichtbeförderung, Verspätung der Beförderung, Beförderungsvertragsbruch, Fahrlässigkeit in Verbindung mit der Beförderung, vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Handlungen oder Auslassung unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Beauftragten, Vertreter oder Vertragsnehmer entstehen, sind auf GBP1.000,- pro Fahrgast pro Reise beschränkt.

5.10 Haftung bei Tod und Körperverletzung:

Klausel 6

6.1 Reisegepäck:

Wie in Klausel 2 definiert, kann jeder Fahrgast Reisegepäck innerhalb der Gewichtsbeschränkung mitnehmen. Die Gewichtsbeschränkung des Reisegepäcks (zwei Gepäckstücke) ist wie folgt:

Gepäckstück 1: Das Gepäckstück darf nicht mehr als 5 kg wiegen und die Ausmaße dürfen 35 cm (Länge) x 35 cm (Breite) x 20 cm (Höhe) nicht überschreiten. Es muss im Stauraum unter Ihrem Sitzplatz passen oder auf Ihrem Schoß mitgeführt werden.
Gepäckstück 2: Das Gepäckstück darf nicht mehr als 30 kg wiegen und die Ausmaße dürfen 35 cm x 40 cm x 70 cm nicht überschreiten.

Weitere Gepäckstücke („Zusätzliches Gepäck“) kann mitgenommen werden, sofern ein zusätzlicher Sitzplatz im easyBus-Fahrzeug für zusätzliches Gepäck reserviert wird. Das zusätzliche Gepäck ist sicher auf dem Sitzplatz zu verstauen. Das zusätzliche Gepäck darf 35 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 70 cm (Höhe) und ein Maximalgewicht von 30 kg nicht überschreiten.

Falls ein Fahrgast die Busreise mit Reisegepäck über dem zulässigen Maximalgewicht antreten will (ein Stück Handgepäck, wie in Klausel 2 definiert) und keine/n Sitzplatz/Sitzplätze für zusätzliches Gepäck reserviert hat, ist die Beförderung des zusätzlichen Gepäcks nur gegen die Bezahlung eines zusätzlichen Sitzplatzes bzw. von zusätzlichen Sitzplätzen vorbehaltlich deren Verfügbarkeit zulässig. Der Fahrpreis beim Einstieg wird für derartige Sitzplätze berechnet.

Fahrgäste, die sich entscheiden, die Busreise nicht anzutreten, weil Sie keine zusätzlichen Sitzplätze für zusätzliches Gepäck reserviert haben, erhalten keine Rückerstattung; ebenso wird keine Rückerstattung für reservierte und nicht in Anspruch genommene Sitzplätze für die Beförderung von zusätzlichem Gepäck gewährt.

6.2 Folgende Gegenstände sind nicht zulässig:

 Große Gegenstände (z. B. Skier, Sailboards, Snowboards, Surfboards) können erlaubt bzw. nicht erlaubt sein. Die Liste der nicht erlaubten Gegenstände für jede Strecke sind auf der Seite mit den Gepäckvorschriften auf der Website definiert.

Nicht erlaubte Gegenstände (Alle Strecken)

  • Waffen, Drogen (außer Medikamenten), Lösungsmittel, lebende oder tote Tiere (außer die nach Artikel 2 erlaubten), Fische, Insekten;
  • gefährliche Chemikalien bzw. Substanzen, wie nach dem britischen Gesetz zum Schutz der Gesundheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz definiert.
    Falls ein Fahrgast die Busreise mit einem verbotenen Artikel antreten will, wird die Beförderung verweigert, es sei denn, der Fahrgast kann den verbotenen Artikel sachgemäß und sicher entsorgen.
    Fahrgäste die verbotene Artikel mitführen und nicht in der Lage sind, sie vor Reiseantritt zu entsorgen, erhalten keine Rückerstattung wegen Verweigerung der Beförderung

 6.3 Haftung für das Reisegepäck:

Sie tragen jederzeit die Haftung für Ihr Reisegepäck.

6.4 Haftung für Reisegepäck und Wert- u. Sachgegenstände:

Wir haften nur für etwaige Verluste oder Schäden an Ihrem Gepäck und Ihren Wert- und Sachgegenständen, die durch unsere Fahrlässigkeit verursacht werden. Unsere Maximalhaftung Ihnen gegenüber für etwaige Verluste bzw. Schäden an Ihrem Reisegepäck aufgrund von Vertragsverstoß, Fahrlässigkeit, absichtlicher oder fahrlässiger Handlung unserer Mitarbeiter, Beauftragten, Vertreter oder Anderen ist pro Fahrgast und pro Reise auf GBP500,-- beschränkt. Sie sollten Ihr Reisegepäck bei einem angesehenen Versicherungsunternehmen gegen alle üblichen Verlustrisiken bzw. Schäden bis zur vollen Betragshöhe des Ersatzwertes des Reisegepäcks versichern.

6.5 Fundsachen:

Falls Sie auf der Busreise im easyBus-Service Ihr Gepäck zurücklassen oder verlieren und das Reisegepäck gefunden oder einem Mitarbeiter von easyBus ausgehändigt wird, werden wir uns mit angemessener Sorgfalt um die Fundsachen kümmern.
Fundsachen werden an einem Standort gelagert, den wir bestimmen können, aber die Lagerung der Fundsachen erfolgt auf das Risiko des Fahrgasts. Wir können Ihnen eine angemessene Verwaltungsgebühr für die Lagerung und Rückgabe von Fundsachen berechnen.

Falls Sie die Fundsache nicht innerhalb eines Monats nach dem Auffinden abholen, behalten wir uns das Recht vor, die Fundsache nach unserem Erachten zu entsorgen, u. a. Vernichtung bzw. Verkauf. Wir sind dazu berechtigt, etwaige Verkaufserlöse zu behalten. Wir sind berechtigt, Fundsachen zu öffnen bzw. zu untersuchen. Falls es sich um Artikel handelt, die wir für gefährlich bzw. verderblich bzw. anderweitig ungeeignet für die Lagerung sind, sind wir berechtigt derartige Artikel innerhalb von 48 Stunden nach dem Auffinden zu entsorgen.

Wenn Sie Wert- oder Sachgegenstände in einem easyBus-Fahrzeug finden, die jemandem anderes gehören, sind Sie verpflichtet, sie dem Busfahrer unverzüglich auszuhändigen.

Klausel 7

7.1 Verhalten der Fahrgäste:

Fahrgäste sind verpflichtet:
 

  • während der Fahrt des Busses Sicherheitsgurte anzulegen; 
  • sich angemessen, vernünftig und rechtmäßig zu Verhalten während Sie als Fahrgast in einem Fahrzeug von easyBus mitreisen bzw. sich an einer easyBus-Haltstelle bzw. am easyBus Ticketschalter aufhalten.
  • den Aufforderungen oder Anweisungen von Mitarbeitern Folge zu leisten;
  • rücksichtsvoll Handys zu benutzen, um den Reisekomfort Mitreisender nicht zu beeinträchtigen;
  • Fahrgästen ist es untersagt:
  • Mitarbeiter oder andere Personen zu beleidigen bzw. sich ihnen gegenüber bedrohlich zu verhalten;
  • sich auf irgendeine Art und Weise zu verhalten, die die Sicherheit eines easyBus-Fahrzeugs, Mitarbeiters, Fahrgastes bzw. dessen Wert-/Sachgegenstände gefährdet;
  • sich auf irgendeine Art und Weise zu verhalten, die Unannehmlichkeiten, Schäden an einem easyBus-Fahrzeug bzw. die Körperverletzung eines Mitarbeiters, Fahrgastes oder die Beschädigung dessen Wert-/Sachgegenstände verursacht;
  • mit Ihrem Gepäck den Mittelgang, Ein- und Ausgänge und Notausgänge zu versperren oder zu blockieren;
  • im easyBus-Fahrzeug Radios, Kassettenspieler oder anderweitige Geräte (elektronisch oder anderer Art) abzuschalten, die von einem anderen Fahrgast wahrnehmbar sind;
  • alkoholische Getränke oder Drogen (außer Medikamente) mit der Absicht in das easyBus-Fahrzeug mitzunehmen und bzw. während sie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen sind sie dort zu trinken/einzunehmen.
  • warme Speisen (z. B. Pommes Frites, Kebabs) in das easyBus-Fahrzeug zu nehmen, um sie dort zu verzehren.
  • im easyBus-Fahrzeug zu rauchen.
  • mit dem easyBus-Fahrzeug zu reisen, wenn sie ernsthaft erkrankt sind oder unter einer ansteckenden Krankheit leiden.

Fahrgäste, die die obigen Bestimmungen nicht befolgen bzw. von denen wir angemessenerweise glauben, dass sie die Bestimmungen verletzen bzw. kontinuierlich verletzen werden, wird der Einstieg in ein easyBus-Fahrzeug verweigert oder werden aus dem easyBus-Fahrzeug entfernt. In einem solchen Fall wird die Weiterbeförderung verweigert, und die Reservierung ohne Rückerstattung annulliert.

Obwohl easyBus alle angemessenen Bemühungen ergreifen wird, um die Befolgung der obigen Bestimmungen durch die Fahrgäste zu gewährleisten, haftet easyBus nicht bei irgendwelchen Handlungen oder der Nichtbefolgung von Fahrgästen im easyBus-Fahrzeug.

Klausel 8

8.1 Das zugrunde liegende Gesetz:

Das englische Gesetz regelt alle Aspekte Ihrer Reservierung, diese Beförderungsbedingungen, und die englischen Gerichte haben die ausschließliche Zuständigkeit bei allen Streitigkeiten.

8.2 Salvatorische Klausel:

Falls irgendeine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen nicht einklagbar ist bzw. wird, dann beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit bzw. die Einklagbarkeit der anderen Bestimmungen.

8.3 Datenschutz:

Sie vereinbaren, dass Personalien einbehalten, verwendet und von uns an unsere Agenten oder Unterauftragnehmer offen gelegt werden können, um den Pflichten nach diesen Beförderungsbedingungen nachzukommen, einschließlich, aber ohne Einschränkung, die Verwaltung Ihrer Reservierung und die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.

Weitere Infos zum Datenschutz, bitte hier anklicken.

8.4. Änderungen und Aufhebungen dieser Beförderungsbestimmungen:

Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter haben keine Vollmacht irgendeine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen zu ändern, modifizieren oder aufzuheben.

8.5 Rechte Dritter:

Außer diese Beförderungsbedingungen geben Gegenteiliges an, hat niemand außer Ihnen und uns einen Nutzungsrecht bzw. ein Anrecht aufgrund der Einklagbarkeit einer Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen, und das Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 wurde ausgeschlossen.